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Bedingungen

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Hier finden Sie unsere Bedingungen, bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren!

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Immobilienbüro „SANDRA DOLDINGER REAL ESTATE“ (nachfolgend Makler genannt) und allen Auftraggebern (nachfolgend Kunde genannt) abgeschlossenen Maklerverträge, seien es Kauf-/Kaufaufträge oder Mietaufträge. Soweit Klauseln nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleute gelten, wird dies in der jeweiligen Klausel deutlich gemacht.

2. Maklervertrag / Alleinauftrag / Laufzeit / Einschaltung Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vermittlungsvertrages keine Dritten mit der Vermittlung zu beauftragen oder zu betrauen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die feste Laufzeit des Alleinvertrages 12 Monate. Der Makler ist berechtigt, bei der Bearbeitung des Auftrags weitere Makler einzuschalten. Bei einem normalen Maklervertrag ist es dem Auftraggeber gestattet, weitere Makler mit der Vermarktung seines Objektes zu beauftragen.

3. Doppeltes Handeln

Der Makler kann sowohl für den Verkäufer oder Vermieter als auch für den Käufer oder Mieter tätig werden; gesetzliche Ausnahmen sind ausgeschlossen.

 

4. Anspruchsentstehung / Fälligkeit

Der Provisionsanspruch entsteht für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder zur Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Geschäftsanteils- oder Erbbauvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch Hauptvertrag genannt) über das Grundstück. Die Gebühr ist bei Vertragsabschluss fällig.

 

5. Höhe der Entschädigung

Die Vergütung richtet sich - soweit nicht anders vereinbart - nach der Lage des Objektes und den ortsüblichen Maklerprovisionen. Unternehmer sind von der Aufrechnung mit Provisionsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder vom Makler schriftlich anerkannt. Das gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch Unternehmer.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde bevollmächtigt den Makler zur Einsichtnahme in das Grundbuch, die Bauakten und alle sonstigen amtlichen Akten und überträgt ihm seine Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber einem WEG-Verwalter.Dem auftraggebenden Eigentümer ist es untersagt, das Objekt während der Laufzeit des Maklervertrages aktiv im Internet und / oder in Zeitungsanzeigen anzubieten; er darf jedoch jederzeit den Hauptvertrag abschließen, wenn er ohne Zutun des Maklers einen Auftragnehmer findet.Alle Informationen, einschließlich der Objektnachweise, die der Kunde vom Makler erhält, sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers ist es dem Auftraggeber untersagt, solche Informationen und Nachweise an Dritte weiterzugeben.Ist dem Auftraggeber der ihm nachgewiesene Vertragsgegenstand bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, anzugeben, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande gekommen ist und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag muss unverzüglich nach Vertragsabschluss vorgelegt werden. Der Makler ist berechtigt, zu diesem Zweck die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und sonstigen Beteiligten einzuholen.

 

7. Anspruch auf Erstattung des Maklers

Will der Auftraggeber den Hauptvertrag während der Laufzeit des Einzelvertrages nicht mehr abschließen oder verhindert er ihn oder macht er ihn rechtswidrig, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen des Maklers zu ersetzen.

 

8. Haftungsausschluss

Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vom Makler zur Verfügung gestellten Objektinformationen beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines vom Verkäufer beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Objektangaben.

9. Zusätzliche Vereinbarungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und zugleich Gerichtsstand der Sitz des Maklers.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt für den Fall der Unwirksamkeit des Teils einer Bestimmung. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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