Konditionen
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsicht in Grundbuch, Bauakten und alle sonstigen amtlichen Akten und überträgt ihm seine Informations- und Zugriffsrechte gegenüber einem WEG-Verwalter.Dem beauftragenden Eigentümer ist es während der Laufzeit des Maklervertrages untersagt, das Objekt aktiv im Internet und/oder in Zeitungsanzeigen anzubieten; er darf jedoch stets den Hauptvertrag abschließen, wenn er ohne Zutun des Maklers einen Vertragspartner findet.Alle Informationen, einschließlich der Objektnachweise, die der Kunde vom Makler erhält, sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers ist es dem Kunden untersagt, derartige Informationen und Nachweise an Dritte weiterzugeben.Sollte der Kunde von dem ihm nachgewiesenen Vertragsgegenstand bereits Kenntnis gehabt haben, so hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, darzulegen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande gekommen ist und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt wurde. Der Vertrag ist unverzüglich nach Vertragsschluss vorzulegen. Der Makler ist zu diesem Zweck berechtigt, bei Grundbuchämtern, Notaren und sonstigen Stellen die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
7. Erstattungsanspruch des Vermittlers
Sofern der Kunde während der Laufzeit des Einzelvertrages den Abschluss des Hauptvertrages nicht mehr will oder dessen Zustandekommen verhindert bzw. unzulässig macht, verpflichtet sich der Kunde, dem Makler die ihm entstandenen, tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.
8. Haftungsausschluss
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vom Makler bereitgestellten Objektinformationen beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines von diesem beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit der Objektinformationen keine Gewähr.
9. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute, ist Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und zugleich Gerichtsstand der Sitz des Maklers.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Falle der Unwirksamkeit des Teils einer Regelung. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht entgegensteht.